Tipps für Ihren Winterdienst

Kümmern Sie sich vor Wintereinbruch um Streumaterial und Räumgeräte, damit Sie vorbereitet sind. Kaufen Sie nur umweltfreundliches Streumaterial mit dem Umweltzeichen. 

 

Bis wann muss geräumt sein?

Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt noch Schnee fällt oder Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Räum- und Streupflicht endet um 22.00 Uhr.

 

Wer muss räumen?

Grundsätzlich sind die Eigentümer und Besitzer (z. B. Pächter, Mieter) für das Räumen und Streuen der Gehwegflächen des angrenzenden Grundstücks verantwortlich. Dazu zählen auch Treppen oder die seitlichen Flächen am Fahrbahnrand, wenn kein Gehweg vorhanden ist. Prinzipiell ist eine Fläche von 1,5 m Breite von Eis und Schnee freizuhalten.

 

Welches Streumaterial verwende ich?

Geeignete Streumaterialien sind Splitt, Sand oder Granulat. Das Streuen von Salz ist nicht gestattet. Ausnahme: Bei Eisregen und überfrierender Nässe in geringen Maßen, jedoch nicht in der Nähe von Baumquartieren.(Siehe Streupflichtsatzung, § 7, (2))

 

Was ist noch zu beachten?

Schieben Sie den Schnee nicht auf die Straße, sondern häufen Sie ihn am Gehwegrand oder zwischen Fahrbahn und Gehweg an. Die Straßeneinlaufschächte sollten frei bleiben, damit das Wasser bei Tauwetter ungehindert abfließen kann.

 

Der Schneepflug schiebt mir alles wieder zu!

Es kann vorkommen, dass Sie alles freigeschaufelt haben und dann kommt der Schneepflug und Sie müssen erneut zur Schneeschaufel greifen. Leider lässt sich das trotz drehbarem Räumschild nicht immer vermeiden. Wir bitten alle, die es trifft, herzlich um Verständnis und Entschuldigung.

 

Tipps für Autofahrer

Machen Sie ihr Fahrzeug rechtzeitig fit für den Winter. Besonders wichtig sind gute Winterreifen mit ausreichend Profil. Je nachdem kann es auch sinnvoll sein, sich einen Satz Schneeketten in den Kofferraum zu legen.

 

Ebenfalls sehr wichtig: vorausschauend fahren, genügend Sicherheitsabstand zum Vordermann halten und immer auf wechselnde Straßenverhältnisse gefasst sein.

 

Räumfahrzeugen sollten Sie immer Vorfahrt gewähren und bei Staus unbedingt die Kreuzungsflächen freihalten.

 

Bei extremen Straßenverhältnissen ist es, wenn möglich, immer besser, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.