Arbeitssicherheit / SiGeKo

  

Arbeitssicherheit

Arbeitnehmer haben ein Recht auf Sicherheit bei der Arbeit. Dies wird durch das Arbeitsschutzgesetz genau geregelt. Verantwortlich für die Arbeitssicherheit im Betrieb ist der Arbeitgeber, der diese Aufgabe in der Regel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit überträgt.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsplätze, Maschinen, Geräte, Anlagen etc. so eingerichtet und unterhalten werden, dass der Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leib und Gesundheit geschützt wird.
 
 

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)

Auf Baustellen bestehen hohe Unfall- und Gesundheitsrisiken. Aus diesem Grund hat der Gesetztgeber 1998 eine entsprechende Baustellenverordnung eingeführt. Sobald mehr als zwei Firmen an einem Bauprojekt arbeiten, muss ein SiGeKo bestellt werden. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und deren Einhaltung zu prüfen.
In unserem Unternehmen werden in diesem Bereich alle städtischen Baumaßnahmen betreut. Dies bedeutet für die Fachbereiche der Stadt Offenburg, den AZV und die Stadtentwässerung, die Stadtbau/Wohnbau GmbH und natürlich für unsere eigenen Baumaßnahmen.
 
  

Ansprechpartner

Timo Gellesch
TBO, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
Daniel Maly
TBO, Stabsstelle Arbeitssicherheit, Sicherheits- und Gesundheitskoordinator