Grabarten
Reihengrab
Reihengräber (Urnen- und Sargbestattungen) werden im Todesfall der Reihe nach – und für eine Bestattung – mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgegeben. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Grabflächen werden nach Zeitablauf abgeräumt.
Reihengräber (Urnen- und Sargbestattungen) werden im Todesfall der Reihe nach – und für eine Bestattung – mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgegeben. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Grabflächen werden nach Zeitablauf abgeräumt.
Wahlgrab (ugs. Kaufgrab)
Im Gegensatz zu Reihengräbern (Urnen- und Sargbestattungen) werden an Wahlgräbern ein Sondernutzungsrecht an der Grabstätte verliehen. Die Laufzeit des Nutzungsrechts beträgt 20 Jahre und kann, während der Laufzeit, oder nach Ablauf verlängert werden. Bei einer Zubestattung muss das Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhefrist wieder erworben werden. Das Nutzungsrecht kann an andere Familienmitglieder übertragen werden. Zur Vorsorge kann ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auch ohne Sterbefall erworben werden.