Grabarten

  
Reihengrab
Reihengräber (Urnen- und Sargbestattungen) werden im Todesfall der Reihe nach – und für eine Bestattung – mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgegeben. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Grabflächen werden nach Zeitablauf abgeräumt.
 
Wahlgrab (ugs. Kaufgrab)
Im Gegensatz zu Reihengräbern (Urnen- und Sargbestattungen) werden an Wahlgräbern ein Sondernutzungsrecht an der Grabstätte verliehen. Die Laufzeit des Nutzungsrechts beträgt 20 Jahre und kann, während der Laufzeit, oder nach Ablauf verlängert werden. Bei einer Zubestattung muss das Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhefrist wieder erworben werden. Das Nutzungsrecht kann an andere Familienmitglieder übertragen werden. Zur Vorsorge kann ein Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte auch ohne Sterbefall erworben werden.
 
 
  

Das klassische Grab für die individuelle Gestaltung für eine Sargbestattung; Grabgröße bis L 240 x B 100 cm.
 
  

Die für Angehörige pflegefreie Grabart für die Sargbestattung, Grabgröße bis L 240 x B 100 cm.
 
  

Für eine Sargbestattung und/oder bis zu vier Urnen, Grabgröße bis L 240 x B 100 cm.
  

Für zwei Sargbestattungen und/oder bis zu vier Urnen, Grabgröße bis L 240 x B 100 cm.
  

Im klassischen Doppelgrab als „normaltiefes Grab“ angelegt, sind zwei Sargbestattungen nebeneinander und/oder bis zu acht Urnenbestattungen möglich, Grabgröße bis L 240 x B 230 cm.
  

Im Doppelgrab als Tiefengrab können zwei weitere Särge, zusammen also bis zu vier Sargbestattungen und/oder bis zu acht Urnen bestattet werden, Grabgröße bis L 240 x B 230 cm.