Standsicherheitsprüfung der Grabmale
Die jährlich stattfindende Prüfung der Grabmale ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Friedhofsträger sind dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich alle Grabmale auf ihre Standfestigkeit und Verkehrssicherheit zu prüfen und zu dokumentieren. Dies umfasst nicht nur die Prüfung der Grabmale aus Stein, sondern auch alle Grabmale aus Holz, Glas, Keramik und Metall. Dadurch wird gewährleistet, dass auf den Friedhöfen keine Gefährdungen von Personen durch lose Grabsteine ausgehen und somit Unfälle verhindert werden.
Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Nutzungsberechtigte.
Ist die Standsicherheit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davon gefährdet, ist der für den Unterhalt verantwortliche Nutzungsberechtigte verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.

